VersicherungsmaklerJürgen Salvet |
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Dies gilt auch für die Familien-Unfallversicherung. Hier werden Kinder je nach Versicherung ab dem 16. bzw. 18. Lebensjahr nicht mehr berücksichtigt. Da es unterschiedliche Bedingungen gibt, sorgen Sie rechtzeitig vor und reden Sie mit mir.
Wildschäden, Parkschäden, Einbruchschäden, Feuerschäden und Vandalismusschäden bitte immer unverzüglich zur Anzeige bringen.
Ist bei einem Unfall der Geschädigte (Besitzer des geschädigten Objekts) für Sie vor Ort nicht erreichbar, so ist unverzüglich eine Polizeidienststelle zu verständigen, da ansonsten der Tatbestand der Fahrerflucht vorliegt bzw. sich auch der Verdacht einer Alkoholisierung erhärtet, und somit eine Ablehnung der Versicherungsleistung erfolgen kann.
Melden Sie uns Schäden so schnell wie möglich! Eine verspätete Meldung kann eine Obliegenheitsverletzung darstellen und zur Leistungsfreiheit führen.
Machen Sie von den Beschädigungen Fotos, bitte auch von der Umgebung des Unfallortes, vor allem bei Verkehrunfällen.
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